Immobilienüberprüfung vor Ablauf der Gewährleistung

Immobilienüberprüfung vor Ablauf der Gewährleistung Thalmässing

Nicht selten machen sich Mängel an einem Bauwerk erst nach Jahren bemerkbar, also nachdem Sie bereits einige Zeit im Gebäude wohnen, bzw. Ihre Immobilie nutzen. Damit der Handwerker zur Beseitigung eines aufgetretenen Mangels verpflichtet ist, muss dieser innerhalb der sogenannten Gewährleistungsfrist festgestellt und an den Handwerker kommuniziert werden. Wenn Sie den Mangel nur einen Tag zu spät melden, kann der Handwerker die Beseitigung eines Mangels verweigern. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel vier bzw. fünf Jahre nach Abnahme der Bauleistung. Spätestes kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte eine Immobilie auf etwaige Schäden und Mängel untersucht werden. Bedenken Sie dabei, dass zu dieser Zeit schon kleine - für den Laien nicht erkennbare Schäden - aufgetreten sein können. Diese können sich im Laufe der Zeit zu größeren Schäden ausweiten und Ihnen teuer zu stehen kommen, wenn dies erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt wird. 

 

Die Begehung einer Immobilie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte daher immer mit einem fachkundigen Gutachter durchgeführt werden. So ist dafür gesorgt, dass durch einen professionellen Blick und Prüfverfahren alle Mängel und Gebäudeschäden aufgespürt werden. Diese Begehung kostet Sie Geld, aber spart Ihnen eine Menge Frust und hohe Beseitigungskosten im Schadensfall.

 

Ich unterstütze Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer Immobilie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Dabei können Sie folgendes erwarten:

  • Einarbeitung in Ihr Bauvorhaben: Sie lassen mir Ihre Pläne und Verträge mit dem Bauträger oder den Handwerkern zukommen und ich arbeite mich in Ihre Immobilie ein.
  • Gemeinsame Begehung der Immobilie:  Im Gegensatz zu anderen Gutachtern begehe ich Ihre Immobilie nicht alleine, sondern zusammen mit einem erfahrenen Bauhandwerker aus meinem Netzwerk. Vier Augen sehen bekanntermaßen mehr als zwei. Wir begehen die Immobilie und prüfen diese akribisch auf Mängel und die vorhandene Qualität. Dabei kommt uns unsere systematische Vorgehensweise zu Gute. Die vorhandenen Mängel werden in einem Protokoll festgehalten.
  • Erstellung Begehungsprotokoll: Im Anschluss an den Ortstermin erstelle ich ein Begehungsprotokolls. In diesem werden alle Mängel dokumentiert. Mit Hilfe dieses Protokolls können Sie die Handwerker zur Beseitigung des Schadens auffordern. 

 

Honorar (bis 150 qm Wohnfläche)

  • 389 Euro brutto (im Landkreis Roth mit angrenzenden Landkreisen - max. 30 km Anfahrt)
  • 409 Euro brutto (im Großraum Nürnberg / Ingolstadt / Neumarkt / Weißenburg)

 

Mehr- und Sonderleistungen (wird dem Grundhonorar hinzugerechnet)

  • Immobilien > 150 qm Wohnfläche: 49 Euro brutto
  • Weiterer Ortstermin zu Überprüfung der Mängelbeseitigung: 149 Euro brutto
  • Aufforderung der Handwerker zur Mängelbeseitigung: auf Stundenbasis

 

Für welche Bauwerksarten biete ich diese Leistung an:

  • Wohnungen, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser
  • Landwirtschaftliche Bauwerke (Gerätehalle, Fahrsilo, Viehstall, etc.)
  • Gewerbebauten (Bürobauten, Werkstätten, Produktionshalle, etc.)